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Rabattverträge
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Winthrop und sanofi-aventis gewinnen große Teile der TK-Ausschreibung
Winthrop und sanofi-aventis sind erfolgreich aus der Entscheidung des Ausschreibungsverfahrens der Techniker Krankenkasse (TK) hervorgegangen. Insgesamt konnten sie für 20 Wirkstoffe exklusive Zuschläge erhalten. Dabei hat Winthrop in 17 Fällen und sanofi-aventis in 3 Fällen das überzeugendste Angebot abgegeben. Die aktuelle Ausschreibung der TK umfasst 89 Wirkstoffe.
Winthrop hat mit großen gesetzlichen Krankenkassen Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V geschlossen. Diese Verträge stellen eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung mit generischen Arzneimitteln sicher.
Jede Krankenkasse kann mit verschiedenen Herstellern Rabattverträge schließen. Je nach Vertrag können die Rabattverträge entweder das gesamte Sortiment eines Herstellers oder nur einzelne seiner Wirkstoffe umfassen.
§ 129 SGB V “Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung“ regelt die Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke für gesetzlich Krankenversicherte.
„…In den Fällen der Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel haben die Apotheken ein preisgünstigeres Arzneimittel abzugeben, das mit dem verordneten in Wirkstärke und Packungsgröße identisch sowie für den gleichen Indikationsbereich zugelassen ist und ferner die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt.“
Bestehen nach § 130a Abs. 8 SGB V Rabattverträge zu dem verordneten Wirkstoff, muss der Apotheker Arzneimittel derjenigen Hersteller abgeben, mit denen die entsprechende Krankenkasse des Versicherten Rabattverträge geschlossen hat.
Exklusive Rabattverträge
Die Winthrop Arzneimittel GmbH ist exklusiver Rabattvertragspartner folgender Krankenkassen über einzelne Wirkstoffe:
Wirkstoffverträge
Die Winthrop Arzneimittel GmbH ist Rabattvertragspartner folgender Krankenkassen über einzelne Wirkstoffe:
Portfolioverträge
*Gesamtportfolio ausgenommen Arzneimittel, deren Wirkstoffe Gegenstand der Ausschreibung von IKK gesund plus / IKK classic, AOK, TK, Spectrum K, KKH Allianz, DAK, HKK und HEK sind.
1 ausgeschlossen sind AOK Rheinland/Hamburg und AOK Bremen/Bremerhaven
2 nicht Vertragsbestandteil sind alle Neueinführungen seit 12/08 (Pantoprazol, Sotalol, Topiramat, Venlafaxin, Losartan,…)
3 Vertragsbestandteil sind nur festbetragsgeregelte Produkte (Produkte für die erstmals nach Vertragsbeginn ein FB eingeführt wurde sind nicht Vertragsbestandteil)








